LKW¶
Fahrerkarte¶
Für LKW über 7,5 to muss wohl immer, auch für Privatfahrten, eine Fahrerkarte gesteckt / genutzt werden. Die Befreiung, für Privatfahrten die Karte nutzen zu müssen, greift lediglich bei ≤ 7,5 to.
Die ausführlichste Quelle dazu bei https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43990.
Primärquelle: Artikel 3 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006:
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
Die "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr — Rechtsvorschriften" des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) greifen dies auf unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)" und beziehen sich auf Artikel 3 Buchstabe h der VO (s.o.)
Überführungsfahrten
Überführungsfahrten sind ebenfalls nicht ausgenommen und benötigen eine Fahrerkarte, siehe Nummer 2.1.8:
Überführungsfahrten von nicht neuen Fahrzeugen z. B. zur Verschiffung ins Ausland unterliegen grundsätzlich den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.